Großschirma (ABZ). – Seit Jahresbeginn stellt die Betriebssicherheitsverordnung TRBS 2121 neue Anforderungen zur Absturzsicherheit. Konkret geht es bei der Verordnung um Seitenschutz beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten. Beschäftigte müssen bei Auf- und Abbau vor Absturz geschützt werden.
Dazu müssen grundsätzlich Absturzsicherungen in Form eines voreilenden Seitenschutzes verwendet werden. In der obersten Gerüstlage ist ein mindestens einteiliger Seitenschutz für den Horizontaltransport notwendig. In den Gerüstabschnitten, in denen Gerüstbauteile vertikal transportiert werden, muss ein zweiteiliger Seitenschutz durch Geländer und Zwischenholm vorhanden sein. Wenn es durch bauliche Gegebenheiten nicht möglich ist, eine Absturzsicherung zu verwenden, müssen Auffangeinrichtungen wie ein Schutzgerüst oder ein Schutznetz benutzt werden. Sollte dies ebenfalls nicht möglich sein, müssen Arbeiter eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nutzen.
Das TRBS-Geländer von Alfix erfüllt den Angaben des Herstellers zufolge diese Vorgaben und hat darüber hinaus – technisch und für den Endnutzer – viele Vorteile. Es sei die ideale Seitenschutzlösung bei der Verwendung von Alfix Feldlängen 0,73–3,07 m sowie für UNIFIX Feldlängen 0,74 m–3 m, so das Unternehmen. Die Geländer ab 2,5 beziehungsweise 2,07 m haben gelenkige Füße. Diese können mit einem patentierten Mechanismus am Zwischenholm fixiert werden. Der Fuß federt zurück, sodass ein am Zwischenholm befestigter Überwurfbügel über eine an den Fuß geschweißte Scheibe gelegt werden kann. Das größte Geländer (Alfix 3,07 m) hat eine Grundfläche von 3,2 m x 0,8 m, wenn es für den Transport zusammengeklappt ist.
Nicht nur beim Transport habe das TRBS-Geländer Vorteile, so Alfix:
Die Montage ist schnell und einfach, verspricht Alfix. Das klappbare TRBS-Geländer werde zunächst im geklappten Zustand senkrecht in den Stellrahmen eingehängt und einseitig mit dem Keil fixiert. Anschließend laufe der Monteur in Richtung des zweiten Stellrahmens und klappe dabei das Geländer auf. Dann werde der zweite Fuß in das U-Profil/ Rohrvierkant des zweiten Stellrahmens eingehangen und beide Kupplungen festgeschlagen. Wenn der voreilende Seitenschutz der nächsten Gerüstlage komplettiert ist, kann diese mit Stellrahmen ausgestattet werden. Dabei werden die oberen Kupplungen der TRBS-Geländer festgeschlagen. Für einen dreiteiligen Seitenschutz müssen dann nur noch die Bordbretter eingesetzt werden.
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